Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/30/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Rostock für die Schuljahre 2022/2023 bis 2026/2027 zu.

 

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Sachverhalt

Die Schulentwicklungsplanung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und der kreisfreien Städte. Die Landkreise sind für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft sowie für die Planung des gesamten Schulnetzes des Landkreises im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern zuständig. 

In die Entscheidungen zur Schulentwicklungsplanung der Landkreise sind die Stellungnahmen der kreisangehörigen Schulträger einzubeziehen. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn, als Schulträger der Fritz-Reuter-Grundschule sowie des Schulzentrums ist gemäß § 1 Abs. 5 der Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPO M-V) einzubeziehen. Die Schulträger haben die Schulkonferenzen anzuhören.

Fazit:

Beide Schulen weisen einen stabiles Schüleraufkommen auf und sind somit im Bestand gesichert.

Der vom Landkreis übersandte Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanung weist ab 2027/208 defizitäre Unterrichtsraumkapazitäten, vornehmlich im Bereich des Schulzentrums auf.

Aufgrund räumlich begrenzter Kapazitäten in der Grundschule, kann als Übergangslösung die Nutzung eines Fachraumes als Unterrichtsraum dienen, jedoch werden die Schülerzahlen im Planung- und Prognosezeitraum deutlich erreicht.

Beide Schulen werden in den Schulkonferenzen am 10.05.2022 zum Entwurf der Schulentwicklungsplanung gesondert Stellung nehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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