Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/60/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörde vorgebrachten Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
  2. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, der beteiligten Behörde, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

4.    Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Zur Steinbeck“ als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

Anlagen: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47, Begründung und Abwägung, Bearbeitungsstand 12.05.2022

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 16.09.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Zur Steinbeck" im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf der Satzung wurde am 16.12.2021 gebilligt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im Januar/Februar 2022.

Die Abwägung der Stellungnahmen der beteiligten Behörde ist der Anlage zu entnehmen.

Aus den Forderungen der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises ergeben sich geänderte Festsetzung für die private Grünfläche, die nun nicht mehr als Ausgleichsmaßnahme herangezogen werden kann. Das dadurch entstandene Kompensationsdefizit wird durch ein Ökokonto der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern ausgeglichen.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 durch ortsübliche Bekanntmachung rechtskräftig.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein, Kostenträger für planerische Leistungen: privat

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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