Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/60/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1)     Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Betroffenenbeteiligung sowie die während der Beteiligung der berührten Behörden vorgebrachten Anregungen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 mit folgendem Ergebnis geprüft:               s. Anlage.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)     Der Bürgermeister wird beauftragt, den Betroffenen und Behörden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3)     Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Wohnpark Am Rieden“ gemäß § 10 BauGB als Satzung.

      Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

 

4)     Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 wird gebilligt.

 

5)     Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlage: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

              einschließlich Begründung und Abwägung

 

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Sachverhalt

 

Der entsprechend dem Planungsvorhaben und dem Aufstellungsbeschluss vorbereitete Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 hat öffentlich ausgelegen und wurde an den Landkreis und das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt als betroffene Behörden versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine Einwendungen.

Die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden können der Abwägung entnommen werden. Wesentliche Planänderungen erfolgten aufgrund der Stellungnahmen nicht. Die Bezeichnung der Trinkwasserschutzzone wurde korrigiert, die Küstenschutzlinie deutlicher dargestellt und ein Hinweis auf den verstärkten Küstenrückgang durch den Klimawandel aufgenommen.

 

Mit Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt wird die Satzung rechtskräftig.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja, anteilig Stadt und anteilig private Kostenübernahme.

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Ja, mit 14.042 €

  • Produktkonto 51102.56255000

 

 

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Anlagen

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