Gemeinsame Beschlussvorlage der Fraktionen - 2022/FR/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

  1. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn aktualisiert den Bebauungsplan Nr. 16 „Baltic Park“ mit der Zielsetzung, geeignete Baufelder für folgende Nutzungen zu definieren:
  • Baufeld für einen Hotelneubau oder Hotelanbau an die Villa Baltic
  • Baufeld für eine Veranstaltungs-/ Kultur- oder Ausstellungshalle als zentraler Ausgangspunkt bzw. „Impulsgeber“ für eine ganzheitliche Stadtentwicklung (insbesondere des Stadtteils West)

Die Dimensionen, die Lage und die Beschaffenheit der Baufelder sind so zu wählen, dass sie den jeweiligen Anforderungen genügen. Das Baufeld für einen Hotelneubau muss so gestaltet werden, dass ein Hotelbetrieb wirtschaftlich rentabel dargestellt werden kann. Durch den Hotelneubau soll die Sanierung der Villa Baltic unterstützt werden. Die Anforderungen an dieses Baufeld sind mit dem Eigentümer der Villa Baltic abzustimmen.

Das Baufeld für eine solitäre Veranstaltungs-/ Kultur- oder Ausstellungshalle als zentralen „Impulsgeber“ der ganzheitlichen Stadtentwicklung muss den Anforderungen des überarbeiteten Veranstaltungskonzeptes der TFK und dem Konzept des Prof. Dr. Benkenstein vom 20.03.2021 genügen. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorliegenden Konzepte entsprechend der aktuellen Gutachten (insbesondere Schallschutzgutachten) überarbeitet werden müssen.

  1. Für eine ganzheitliche Stadtentwicklung und für die räumliche Findung der Lage und der Dimension aller Baufelder wird die Stadt Ostseebad Kühlungsborn neben dem Planungsbüro, welches das B-Plan-Verfahren durchführt, auch ein Architekturbüro mit dem Erstellen eines Vorentwurfs für die Definierung und Größenfindung des Baufeldes für den „Impulsgeber“, wie auch ein Stadt- und Raumplanungsbüro beauftragen, welches das B-Plan-Verfahren stadtplanerisch begleitet.
  2. Nach der Beteiligung der TÖB (Träger öffentlicher Belange) des B-Plan-Vorentwurfs und deren Auswertung, ist ein Architekturwettbewerb auszuloben. Das Ziel dieses Wettbewerbs ist die Findung einer beispielhaften Ensemblelösung im Baltic-Park.
  3. Die Koordinierung und Abstimmung der jeweiligen Maßnahmen (Projektsteuerung) bzw. aller Beteiligten übernimmt ein/e Mitarbeiter/in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn. Diese/r Mitarbeiter/in ist den Stadtvertretern zu benennen.

 

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Sachverhalt

Für das Erreichen der bereits verabschiedeten Beschlüsse, ist es erforderlich auf die aktuellen Probleme im Verfahrensstand zu reagieren und Lösungen zu erarbeiten.

Es hat sich herausgestellt, dass das bisherige Konzept (die Sanierung der Villa Baltic inklusive eines dafür erforderlichen Hotelneubaus mit einer integrierten Veranstaltungshalle) nicht zu realisieren ist.

Laut dem aktuellen Schallschutzgutachten ist die Installation einer Veranstaltungshalle (mit den im Gutachten angenommenen Nutzungsszenarien) im Baltic Park nicht darstellbar. Vergaberechtlich ist eine hotelintegrierte, städtisch betriebene Veranstaltungshalle schwierig. Auch das Betreiben einer Veranstaltungshalle in derartiger Konstellation ist problematisch.

Um endlich zu einer vorzeigbaren und zeitnahen Lösung zu kommen ist es erforderlich, die gewünschten Ziele einzeln zu betrachten und separat anzugehen.

Die Schaffung von mehreren solitären Baufeldern erhöht die Chance, die gewünschten Nutzungen, wie die Veranstaltungshalle bzw. den „Impulsgeber“ für die Stadtentwicklung-West, die Sanierung der Villa Baltic und das Hotel Baltic zu realisieren wesentlich.

Die Veranstaltungshalle bzw. den „Impulsgeber“ von der Sanierung der Villa Baltic mit einem Hotelneubau zu entkoppeln, ist für alle Beteiligten von Vorteil.

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn kann sich auf ihre Ziele konzentrieren, ohne die Sanierung der Villa Baltic zu verzögern.

Durch paralleles Arbeiten während des Verfahrens wird der Planungszeitraum entscheidend verkürzt. Auftretende Probleme werden rechtzeitig erkannt und Lösungen können zeitnah erarbeitet werden, ohne das Verfahren zeitlich zu verzögern.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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