Beschlussvorlage der Verwaltung - 2022/20/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen: Grundsteuer A: 325 v.H., Grundsteuer B: 430 v.H. und Gewerbesteuer 385 v.H.

 

 

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Sachverhalt

 

Die landesdurchschnittlichen Hebesätze der kreisangehörigen Gemeinden betragen gemäß Realsteuervergleich in Mecklenburg – Vorpommern aus dem Jahr 2020 für die

 

        Grundsteuer A:  323 v.H.

        Grundsteuer B:  427 v.H.

        Gewerbesteuer: 381 v.H.

 

Die Hebesätze bei den Realsteuern der Stadt Ostseebad Kühlungsborn betragen derzeit für die

 

        Grundsteuer A:  200 v.H.

        Grundsteuer B:  350 v.H.

        Gewerbesteuer: 300 v.H.

 

Die letzte Anpassung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B erfolgte im Jahr 2003. Die Hebesätze bei der Grundsteuer A und bei der Gewerbesteuer haben noch nie eine Anpassung erfahren. Es macht sich erforderlich die Hebesätze auf das landesdurchschnittliche Niveau anzupassen, um negative finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn entgegenzuwirken.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2023               nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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