29.09.2022 - 6.2 Berichtigung der Satzung über die Festsetzung d...

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Wortprotokoll

Herr Lahser erläutert die Beschlussvorlage. Die Hebesatzsatzung wurde in der Stadtvertreterversammlung am 23.06.2022 beschlossen, eine öffentliche Bekanntmachung erfolgte bislang nicht. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock sind formelle Mängel festgestellt worden, welche nun behoben wurden.

 

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Beschluss-Nr. 049/2022/SVV:

Der redaktionelle Fehler im § 1 Punkt 1. der Hebesatzsatzung wird wie folgt berichtigt:

 

bisher: „…Grundgesetzes…“ – richtig: „…Grundsteuergesetzes…“

 

Die Formulierung des § 2 der Hebesatzsatzung wird wie folgt berichtigt bzw. ergänzt:

 

bisher: „Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Grundsteuer A) 250 v.H.

 b) für das Grundvermögen (Grundsteuer B) 375 v.H.

 

2. Gewerbesteuer 320 v.H.“

 

neu: „Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 250 v.H.

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 375 v.H.

 

2. Gewerbesteuer auf 320 v.H.“

 

Die anliegende korrigierte Satzung über die Festsetzung der Steuergebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

1

2