29.03.2022 - 5 Bericht der Verwaltung

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Wortprotokoll

Herr Lahser informiert über den vor Beginn Sitzung an die Mitglieder des Finanzausschusses ausgereichten Entwurf des Beschlusses über die Erhöhung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer. Dem Entwurf sind Berechnungen beigefügt, über die bis zur Finanzausschusssitzung am 17.05.2022 in den Fraktionen beraten werden kann. Kühlungsborn liegt seit Jahren unter den landesdurchschnittlichen Hebesätzen und erleidet dadurch einen finanziellen Nachteil im Rahmen des Finanzausgleichsgesetztes, u.a. bei den Schlüsselzuweisungen und bei der Berechnung der Kreisumlage.

 

Weiterhin gibt Herr Lahser bekannt, dass der Landkreis Rostock beabsichtigt den Kreisumlagesatz für das Haushaltsjahr 2022 von derzeit 39,71 % auf 44,63 % der Umlagegrundlagen (die Umlagegrundlagen werden im sogenannten Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M/V jährlich bekannt gegeben und berechnen sich nach § 30 FAG) festzusetzen. Für Kühlungsborn beträgt die Umlagegrundlage 2022 EUR 9.309.885,38 (für 2022 ausschließlich aus der Steuerkraftmesszahl 2020).

 

Im vorläufigen Kreisumlagebescheid des Landkreises Rostock für 2022 beträgt die Kreisumlage für Kühlungsborn EUR 3.696.955,48 (EUR 9.309.885,38 x 39,71 %). Würde der Kreisumlagesatz auf 44,63 % festgesetzt werden, dann würde Kühlungsborn eine Umlage an den Landkreis für das Jahr 2022 in Höhe von EUR 4.155.001,85 (EUR 9.309.885,38 x 44,63 %) leisten müssen. Das würde eine nicht eingeplante Mehrbelastung in Höhe von EUR 458.046,36 für den Haushalt 2022 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn bedeuten. Im Jahr 2021 zahlte die Stadt Ostseebad Kühlungsborn an den Landkreis Rostock eine Kreisumlage in Höhe von EUR 3.324.322,72.

 

Sollte der Kreisumlagesatz durch den Kreistag in dieser Höhe beschlossen werden, dann würde der Landkreis Rostock den zweithöchsten Kreisumlagesatz im Land M/V haben.

 

1. LK Vorpommern-Greifswald: 46,50%, 2. LK Rostock: 44,63%, 3. LK Mecklenburgische Seenplatte: 43,294%, 4. LK Ludwigslust-Parchim: 42,50%, 5. LK Vorpommern-Rügen: 41,24%

 

Herr Zacher ergänzt, dass der Landkreis einen erhöhten Finanzbedarf als Folge der Beitragsfreiheit in der Kinderbetreuung hat und dies nicht geplant wurde. Zudem kommen Vorgaben der EU, die sich ebenso aufwandsseitig auf den Kreishaushalt auswirken.

 

Herr Lahser führt ferner aus, dass die Kommune, ebenso wie alle anderen Personen (natürliche oder juristische Personen der Privatwirtschaft) von Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges betroffen ist. Hinsichtlich des Umgangs mit dieser besonderen Situation gibt es eine Orientierungshilfe des Bundesministeriums für Finanzen über zeitlich befristete Sonderregelungen für neue Verträge und Hinweise zu bestehenden Verträgen vom 25.03.2022.

 

Herr Zacher fragt nach einem konkreten Bespiel. Die Verwaltung führt aus, dass zum Beispiel eine Stoffpreisgleitklausel (wegen erhöhter Betriebsstoffe, Diesel usw.) in einen bereits bestehenden Vertrag aufgenommen werden kann bzw. darf.